AGB

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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Card4Vend GmbH



1. Präambel

Die Card4Vend GmbH, Wilhelmshöher Allee 157-159, 34121 Kassel (im Folgenden: C4V) bietet Automatenaufstellern und -betreibern (im Folgenden: Vertragspartner) POS-Automatenterminals zur Abwicklung von Zahlungstransaktionen über das girocard-System der Deutschen Kreditwirtschaft (DK) oder über andere Kredit- und Debitkarten-Systeme, Gutschein- und Kundenkartenlösungen an. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden im Hauptvertrag als „AGB“ und gemeinsam mit dem Hauptvertrag, den dort ebenfalls eingeschlossenen Besonderen Bedingungen, dessen Anlagen als „Vertrag“ bezeichnet. Der Vertragspartner und C4V werden gemeinsam „die Parteien“ genannt. 

2. Ausschließlichkeit

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen einschließlich der besonderen Bedingungen gelten:

2.1 Für alle Rechtsbeziehungen zwischen C4V und seinen Vertragspartnern.
2.2 Unter Ausschluss entgegenstehender Bedingungen der Vertragspartner. Abweichende Vereinbarungen gelten nur, wenn C4V diesen in Textform (§126b BGB) zugestimmt hat. Als Zustimmung gilt weder das Schweigen von C4V noch die widerspruchslose Durchführung angebotener Leistungen durch C4V.

3. Vertragsschluss

Mit der Unterzeichnung und Übergabe bzw. Übermittlung eines Auftrags, Angebotes oder einer Servicevereinbarung erklärt der Vertragspartner zunächst ein verbindliches Vertragsangebot. C4V wird das Vertragsangebot des Vertragspartners unverzüglich prüfen und seine Entscheidung spätestens 14 Tage nach Eingang mitteilen bzw. durch die Übergabe der bestellten Waren oder durch die Freischaltung des Vertragspartners im Netzbetrieb annehmen. C4V behält sich vor, das Vertragsangebot abzulehnen. 

4. Technische Voraussetzungen

Dem Vertragspartner ist bewusst, dass er die Dienstleistung von C4V nur dann nutzen kann, wenn seine zur Transaktionsabwicklung eingesetzten Terminals im Produktportfolio der C4V gelistet und von der Deutschen Kreditwirtschaft (DK) freigegeben sind. Ändern sich die Anforderungen der Kreditwirtschaft oder führen andere Anforderungen und/oder öffentlich-rechtliche Vorschriften zu einer zwingenden Umstellung des Bezahlsystems im Laufe der Betriebszeit eines Terminals, wird C4V, soweit wirtschaftlich sinnvoll, Lösungen zur Aufrechterhaltung des Bezahlsystems anbieten. Etwa damit in Zusammenhang anfallende Kosten können dem VU in Rechnung gestellt werden. Bei Änderungen der Zulassungsbedingungen für Terminals ist das VU verpflichtet, alle notwendigen Änderungen an dem Terminal auf seine Kosten vornehmen zu lassen.

5. Softwarelizenz

Sofern C4V dem Vertragspartner Software für die angebotenen Leistungen zur Verfügung stellt, räumt C4V während der Vertragslaufzeit dem Vertragspartner eine auf die Vertragsdauer beschränkte, nicht ausschließliche Lizenz zur Nutzung der jeweiligen Software ein. C4V sichert dem Vertragspartner zu, zur Einräumung des einfachen Nutzungsrechtes im vorstehenden Sinne berechtigt zu sein; entgegenstehende Rechte Dritter bestehen insoweit nicht. Jegliche Vervielfältigung, Umarbeitung oder Dekompilierung ist nur nach den engen einschlägigen Bestimmungen der §§ 69a ff. UrhG zulässig. 

6. Verfügbarkeit

C4V bietet seine Dienste Montag – Donnerstag von 8:00 Uhr – 16:00 Uhr und Freitags von 8:00 Uhr – 13:00 Uhr an. Aus technischen Gründen kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass die Systeme für gewisse Zeiträume nicht verfügbar sind. Sofern es sich um routinemäßige Wartungsarbeiten handelt, bemüht sich C4V, diese im Vorfeld per E-Mail bekannt zu geben. POScash sichert zu, dass die Verfügbarkeit im Kalenderjahr von mind. 99% zu. Hierbei unberücksichtigt bleiben jedoch Zeiten, in denen das IT-System aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflußbereich von C4V liegen (z.B. bedingt durch höhere Gewalt, Verschulden Dritter, Absicherung der Infrastruktur bei Netzattacken, Schließen von Sicherheitslücken etc.) nicht verfügbar ist. Dem Vertragspartner stehen aus einer Unterschreitung der oben erwähnten Verfügbarkeit keine Schadensersatzansprüche zu, sofern C4V nicht mindestens grob fahrlässig gehandelt hat. C4V haftet nicht für Betriebsunterbrechungen aufgrund von höherer Gewalt (insb. Streik, Aussperrung, Stromausfall etc.), sofern diese nicht aus dem Verantwortungsbereich von C4V berühren.

7. Beauftragung Dritter

C4V ist berechtigt, sich zur Erfüllung der Aufgaben Dritter zu bedienen. C4V wird diese Dienstleister mit der gebotenen Sorgfalt auswählen und nur solche Firmen beauftragen, die die jeweils notwendigen Zulassungen besitzen und sich schriftlich gegenüber C4V auf die strikte Einhaltung der vertraglichen und gesetzlichen Datenschutzbestimmungen verpflichtet haben. 

8. Haftung und Gewährleistung

Bei verschuldensabhängigen Schadenersatzansprüchen wegen verursachter Schäden haftet C4V bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, auch seine Erfüllungsgehilfen, nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das Gleiche gilt bei fahrlässig verursachten Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Bei fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden haftet C4V und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden . Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung den Vertrag prägen und auf die der Vertragspartner vertrauen darf. Im Übrigen ist eine Haftung von C4V und seiner Erfüllungsgehilfen bei verschuldensabhängigen Schadenersatzansprüchen ausgeschlossen. C4V ist bei einer Unterbrechung der Verfügbarkeit seiner Dienste, soweit es sich um Folgen einer Störung des Netzbetriebes einschließlich der Nichterreichbarkeit der Autorisierungszentralen handelt von seiner Leistungspflicht befreit. Dies gilt nicht, wenn C4V selbst schuldhaft die Unterbrechung der Verfügbarkeit herbeigeführt hat. Die Gewährleistungsrechte des Vertragspartners bei Mängeln verjähren ein Jahr ab dem Zeitpunkt des Gefahrüberganges. Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, entfällt jede Gewährleistung. Der Vertragspartner hat Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang der Ware schriftlich mitzuteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Bei begründeten Mängelrügen hat der Vertragspartner gegebenenfalls das schadhafte Teil bzw. das Gerät zur Reparatur an C4V zu senden. Der Vertragspartner kann grundsätzlich nur Nachbesserung verlangen. Erst wenn die Nachbesserung fehlgeschlagen ist, kann der Vertragspartner vom Vertrag zurücktreten. Die Minderung ist ausgeschlossen. C4V ist zur Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung nur dann verpflichtet, wenn der Vertragspartner seinerseits seine fälligen Vertragsverpflichtungen vollständig erfüllt hat. 

9. Kommunikation

Der Vertragspartner verpflichtet sich, C4V eine E-Mail-Adresse mitzuteilen, welche regelmäßig (an Werktagen mindestens einmal pro Tag) abgefragt wird. Sollte sich diese E-Mail-Adresse ändern, verpflichtet sich der Vertragspartner dies unverzüglich mitzuteilen. Zur ordnungsgemäßen Abwicklung des Geschäftsverkehrs ist es erforderlich, dass der Vertragspartner C4V Änderungen zur Firma, deren Geschäftszweck, der wirtschaftlich Berechtigten, der vertretungsberechtigten Personen, wesentliche Verschlechterung seines Vermögens, Änderungen der Kontaktdaten (postalische Anschrift, E-Mail, Telefon) sowie der Bankverbindung unverzüglich mitteilt. Die Eintragung der Änderungen in oder deren Löschung aus einem öffentlichen Register enthebt den Vertragspartner nicht von dieser Mitteilungspflicht gegenüber C4V. Darüber hinaus können sich weitergehende gesetzliche Mitteilungspflichten, insbesondere aus dem Geldwäschegesetz, ergeben. 

10. Leistungserbringung und Abrechnung

Die von C4V genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich textlich (Textform § 126b BGB) etwas anderes vereinbart wurde. Im Übrigen kommt C4V erst dann in Verzug, wenn der Vertragspartner C4V textlich eine Nachfrist von mindestens zwei Wochen gesetzt hat. Die vereinbarten Entgelte verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer. Der Vertragspartner erhält die Rechnung für die laufenden Leistungen per E-Mail im PDF-Format zugesandt. Die Rechnungsbeträge sind sofort fällig. Postalische Rechnungen können auf Anfrage gegen eine Gebühr von 2,50 EUR pro Rechnung übersandt werden. Der Vertragspartner ist verpflichtet, sämtliche ihm erteilte Abrechnungen, eingereichte Zahlungstransaktionen und Bankgutschriften unverzüglich zu überprüfen und etwaige Einwendungen unverzüglich, spätestens aber zwei Wochen nach Zugang der Abrechnung bzw. der Transaktionseinreichung auf die inhaltliche Richtigkeit zu überprüfen und Beanstandungen C4V unverzüglich textlich mitzuteilen. Bei nicht fristgerechten Reklamationen haftet C4V nicht für hieraus resultierende Schäden und ist berechtigt, eine angemessene Aufwandsentschädigung für die Bearbeitung der verspäteten Reklamation zu verlangen. Für den Einzug der fälligen Entgelte erteilt der Vertragspartner C4V ein SEPA-Firmenlastschriftmandat. Für jede vom Vertragspartner zu vertretende Rücklastschrift wird eine Gebühr i.H.v. 8,00 EUR zzgl. der jeweils angefallenen Bankgebühren fällig. Gerät der Vertragspartner mit einer Rechnung länger als 14 Tage in Zahlungsverzug ist C4V nach einmaliger textlicher Mahnung berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen.

11. Abrechnung von Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber dem Vertragspartner

C4V ist berechtigt und wird nach Möglichkeit versuchen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber dem Vertragspartner innerhalb der laufenden Geschäftstätigkeit zu verrechnen. Daneben hat C4V das Recht, offene Posten des Vertragspartners durch Einzug von der an C4V übermittelten Bankverbindung des Vertragspartners einzuziehen. 

12. Abtretung und Aufrechnung

Ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung dürfen Zahlungsansprüche des Vertragspartners gegenüber C4V weder abgetreten noch verpfändet werden. Der Vertragspartner darf nur mit fälligen und unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegenüber C4V aufrechnen.

13. Eigentumsvorbehalt

C4V behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung aller entstandenen und fälligen bzw. noch fällig werdenden Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, vor. Der Vertragspartner ist berechtigt, über die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verfügen, solange er nicht in Verzug ist. Bei vertragswidrigem Verhalten des Vertragspartners, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist C4V berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Vertragspartners heraus oder gegebenenfalls Abtretung des Herausgabeanspruchs des Vertragspartners gegen Dritte zu verlangen. Der Vertragspartner ist verpflichtet, Mietgegenstände oder anderes im Besitz des Vertragspartners befindliches Eigentum oder Vorbehaltseigentum von C4V von Zugriffen Dritter freizuhalten, nicht weiterzuvermieten und vor Beeinträchtigungen und Manipulationen Dritter zu schützen. Bezüglich vorstehender Gegenstände von C4V hat der Vertragspartner C4V unverzüglich über drohende oder bewirkte Vollstreckungsmaßnahmen, Pfändungen, Ansprüche aus angeblichen Vermieterpfandrechten usw. zu informieren und das Pfändungsprotokoll mit Namen und Anschrift des Gläubigers beizufügen. Bei wesentlicher Verschlechterung seiner Vermögenslage und/oder seiner Liquidität ist der Vertragspartner verpflichtet, C4V hierüber ebenfalls unverzüglich in Kenntnis zu setzen. 

14. Datenschutz

Der Vertragspartner willigt ein, dass die im Rahmen der Vertragserfüllung gewonnenen persönlichen Daten durch C4V gespeichert und verarbeitet und ggf. Dritten zur Speicherung oder Verarbeitung überlassen werden. Der Vertragspartner verpflichtet sich, seinen Kunden die Speicherung persönlicher Daten im C4V-System offenzulegen und wenn erforderlich die dafür nötigen Zustimmungen einzuholen. C4V und der Vertragspartner verpflichten sich wechselseitig, alle Informationen, die ihnen zur Durchführung der vereinbarten Leistungen überlassen werden, nur für die Zwecke dieser Vereinbarung zu nutzen und sie während der Dauer und nach Vertragsbeendigung vertraulich zu behandeln und nur im vertraglich zulässigem Rahmen an Dritte weiterzugeben. Für alle Daten besteht Zugriffsschutz und regelmäßige Sicherung in dem bei C4V üblichen Rahmen. C4V verpflichtet sich, beauftragte Dritte schriftlich auf die Einhaltung der gesetzlichen und vertraglichen Datenschutzbestimmungen zu verpflichten. 

15. Nichteinhaltung der Vertragsbedingungen

Verstößt der Vertragspartner gegen Bestimmungen dieses Vertrages ist C4V nach eigener Wahl berechtigt, wahlweise je Fall bzw. betroffener Transaktion eine Vertragsstrafe in Höhe von 50,00 EUR oder das Durchschnittsentgelt der vergangenen 3 Monate vor Vertragsverletzung für die Dauer des Verstoßes zu berechnen oder den Vertrag bei fortgesetzten oder schwerwiegenden Verstößen aus wichtigem Grund zu kündigen. Sollte C4V es unterlassen, im Hinblick auf einen Verstoß oder einer Pflichtverletzung durch den Vertragspartner oder Dritte zu reagieren, stellt dies keinen Verzicht auf das Recht dar, im Falle anschließender oder vergleichbarer Verstöße Maßnahmen zu ergreifen. Der Vertragspartner verpflichtet sich, C4V von sämtlichen Ansprüchen (einschließlich Nebenforderungen und Kosten der angemessenen Rechtsverfolgung) freizustellen, die einem Dritten aufgrund einer Verletzung dieses Vertrages, aufgrund einer Rechtsverletzung oder aufgrund der vertragswidrigen Nutzung der von C4V angebotenen Dienstleistungen durch den Vertragspartner, seine Mitarbeiter oder Vertreter entstanden sind. C4V verpflichtet sich, den Vertragspartner unverzüglich über eine Inanspruchnahme durch einen Dritten im vorstehenden Sinne zu informieren und ihm zugleich die Möglichkeit der Entscheidung über das weitere Vorgehen binnen angemessener Frist einzuräumen.

16. Beendigung des Vertrags und Schadenersatz

Es gilt die vereinbarte Mindestvertragslaufzeit. Danach kann der Vertrag jederzeit von beiden Seiten mit einer Frist von 6 Monaten zum Ende eines Vertragsjahres gekündigt werden. Wird der Vertrag nicht gekündigt, dann verlängert sich der Vertrag jeweils um weitere 12 Monate, sofern er nicht mit einer Kündigungsfrist von 6 Monate zum Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt wird. Der Vertragspartner kann den Vertrag bei nachgewiesener Geschäftsaufgabe grundsätzlich mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende kündigen. Das Recht zur Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Im Falle einer unberechtigten außerordentlichen Kündigung durch den Vertragspartner vor Ablauf der Vertragslaufzeit und im Falle einer berechtigten außerordentlichen Kündigung durch C4V aufgrund einer schuldhaften Vertragsverletzung des Vertragspartners, gilt eine Gebühr von 25,- € pro angefangenen Jahr vor Vertragsende als vereinbart. 

17. Änderungsvorbehalt

C4V hat das Recht, seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen einschließlich der Besonderen Bedingungen geänderten Anforderungen anzupassen. Die Anpassung wird mindestens zwei Wochen vor Inkrafttreten textlich angekündigt. Sofern bis zum Wirksamwerden kein Widerspruch des Vertragspartners erfolgt, gelten die geänderten Bedingungen als genehmigt. Der Widerspruch bedarf zu seiner Wirksamkeit der Textform gemäß § 126b BGB. Wird der Widerspruch rechtzeitig und formgerecht erhoben, gelten die ursprünglichen Geschäftsbedingungen fort. C4V behält sich jedoch in diesem Fall das Recht vor, den Vertrag außerordentlich aus wichtigem Grund, jedoch ohne Schadenersatzanspruch, zu kündigen. 

18. Sonstiges

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, lässt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Der Geschäftssitz von C4V in Kassel ist Erfüllungsort. Das Vertragsverhältnis unterliegt deutschem Recht unter Ausnahme des Kollisionsrechts sowie des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG). Gerichtsstand ist vorbehaltlich eines abweichenden ausschließlichen Gerichtsstands der Geschäftssitz von C4V; V4V ist jedoch berechtigt, den Vertragspartner auch am Gericht seines Sitzes zu verklagen. Sofern C4V dem Vertragspartner seine allgemeinen Geschäftsbedingungen in übersetzter Form, insbesondere in englischer Sprache zur Verfügung stellt, ist für die Anwendung und Auslegung der Bedingungen vorrangig die deutsche Fassung maßgeblich. 


Stand: 29.11.2017
 


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